Gemeindeverwaltung Roßdorf - Aktuelles http://www.rossdorf.de <![CDATA[08. Juni 2013: Tag des offenen Gewerbegebietes / Ausbildungsinformationstag]]> - DGM Designgruppe Darmstadt – Megaprint GmbH - ENVIROCHEMIE (mit JungTorros) - Gemeindebauhof/Gemeindewerke Roßdorf (mit Fa. Seippel/Groß-Umstadt, Fa. Wellmann Bikes/Roßdorf, Fa. Brehm/Roßdorf, Autohaus am Prinzert/Darmstadt und Racing House/Roßdorf) - Haustechnik GmbH (mit Jugendfeuerwehr Roßdorf) - Helmut Kredel GmbH - IBACON (mit Landfrauen) - JUNG - Heizung, Sanitär, Klempner, Klimatechnik - Kehr Getränkemarkt (mit SKG Abt. Handball) - Kia Autohaus Roßdorf GmbH - Kredel Kosmetik - REGER GmbH - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - René Korb - Baum-, Mäh-, Containerdienst - schmiede baumaschinen GmbH & Co. KG Weitere Informationen zu Angebot und Programm folgen. Den Flyer als PDF zum Download finden Sie hier.]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 23.05.2013 10:13 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[PM: Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer rückwirkend zum 01. Januar 2013]]> Grundsteuer B von 280  auf 300 v. H. und die Gewerbesteuer von 360 auf 380 v. H. rückwirkend ab dem 01.01.2013 anzupassen. Städte- und Gemeinden in Hessen haben die Möglichkeit, bis zum 30.06. eines Jahres für das laufende Haushaltsjahr die Steuersätze zu verändern. Der hierfür erforderliche Beschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Roßdorf  am 26. April 2013 gefasst und im Roßdörfer Anzeiger vom 08. Mai 2013 durch die Veröffentlichung der Realsteuerhabesatzung amtlich bekannt gemacht. Dennoch sind Steuererhöhungen  - wie Gebührenanpassungen – Entscheidungen, die niemand der politisch Verantwortlichen gerne trifft und umsetzt. Die derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen haben uns jedoch zu diesem Schritt gezwungen. Wir bitten Sie daher um Verständnis für diese Maßnahme im Sinne unserer Gemeinde. Die entsprechend geänderten Steuerbescheide erhalten Sie bis 03. Juni 2013. Für den Gemeindevorstand gez. Christel Sprößler Bürgermeisterin ]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 23.05.2013 09:45 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Aktuelle Bodenrichtwerte für Roßdorf und Gundernhausen]]> alle Werte gelten pro Quadratmeter


Wohnbauflä-

chen im Orts-

teil

zum

01.01.

2013

EUR

zum

01.01.

2012

EUR

zum

01.01.

2011

EUR

zum

01.01.

2010

EUR

zum

01.01.

2009

EUR

zum

01.01.

2008

EUR

zum 31.12.

2006

EUR

zum 31.12.

2005

EUR

zum

31.12.

2004

EUR

zum

31.12.

2003

EUR

zum

31.12.

2002

EUR

zum 31.12.

2001

EUR

zum 31.12.

2000

DM

zum

31.12.

1999

DM

zum

31.12.

1998

DM

zum

31.12.

1997

DM

zum

31.12.

1996

DM

zum

31.12.

1995

DM

zum

31.12.

1994

DM

Roßdorf

300-375

300-375

300-375

300-375

300-375

300-375

300-365

305-370

305-370

305-370

300-365

355

660

660

650

650

730

750

750

Gundern-

hausen

285-330

285-330

285-310

280-300

280-300

280-300

280-295

285-290

285-295

285-295

295

295

550

550

570

570

630

650

650

Gewerbe-

flächen im Ortsteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roßdorf

140

140

140

140

135

135

130

130

140

140

130

140

270

270

270

240

 

300

 

Gundern-

hausen

Keine Ang.

Keine

Ang.

Keine

Ang.

Keine

Ang.

Keine

Ang.

Keine

Ang.

Keine

Ang.

Keine

Ang.

Keine

Ang.

keine

Ang.

Keine

Ang.

keine

Ang.

keine

Ang.

keine Ang.

keine Ang.

keine

Ang.

 

keine

Ang.

 

Landwirt-

schaftsflä-

chen im Ortsteil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roßdorf

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

2,40

2,30

2,30

2,20

2,20

2,40

2,20

5

5

5

5,50

 

4

 

Gundern-

hausen

2,30

2,30

2,30

2,30

2,30

2,30

2,30

2,30

2,20

2,20

2,40

2,20

5

5

5

5,00

 

4

 



BRW_Karte_Rossdorf.pdf

BRW_Karte_Gundernhausen.pdf

BRW_Liste.pdf

Herkunft der Bodenrichtwertdaten: Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Fachbereich Immobilienwertermittlung, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, Tel. 06252/127-0, Fax 06252/127-8391, Internet www.gutachterausschuss.hessen.de und www.boris.hessen.de

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg u. a. stellt die Bodenrichtwerte (BRW) jährlich fest. Die Werte gelten jeweils für das laufende Jahr bis zur Veröffentlichung der neuen Werte im folgenden Jahr. Seit 2011 gibt es für jeden Ortsteil einen BRW für Mischgebietsflächen (OT Roßdorf = 330,00 €/m² und OT Gundernhausen 270,00 €/m²).

Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen sind durchschnittliche Lagewerte, die sich auf ein unbebautes, baureifes Grundstück in mittlerer Lage, mit normalem Zuschnitt, ortsüblicher Größe und durchschnittlicher baulicher Ausnutzbarkeit und enthalten die Erschließungskosten. Für den Ortsteil Roßdorf gibt es insgesamt 8 Bodenrichtwertzonen und für den Ortsteil Gundernhausen insgesamt 5 Bodenrichtwertzonen.
Die Bodenrichtwerte für Gewerbeflächen sind durchschnittliche Lagewerte, die sich auf ein gebietstypisches, unbebautes, baureifes Grundstück beziehen. In den Bodenrichtwerten sind die Erschließungskosten enthalten.
Der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen ist ein durchschnittlicher Lagewert.
Weitere Informationen erteilt Ihnen Frau Thierolf von dem Liegenschafts- und Gebäudemanagement der Gemeinde Roßdorf unter der Tel.-Nr. 06154/808 307.
Zurück]]>
Gemeindeverwaltung Roßdorf 23.05.2013 09:34 http://www.rossdorf.de/index.php?id=132 rossdorf_aktuelles_132
<![CDATA[Flugvermessung am Flughafen Frankfurt]]> Mit Lärmbelästigungen muss auch in der Nacht gerechnet werden In der Zeit vom 25. bis zum 26. Mai 2013, eventuell auch bis zum 27. Mai, finden am Flughafen Frankfurt Vermessungsflüge statt. Vermessen werden beide Betriebsrichtungen (Ost- und Westwetterlage) der Südbahn sowie die Betriebsrichtung 25 (Westwetterlage) der Nordwestlandebahn. Hierbei kommen Vermessungsflugzeuge vom Typ Dornier 128-6 und Beechcraft Super King Air 350, zweimotorige Propellermaschinen, zum Einsatz. In dieser Zeit ist auch in der Nacht mit Lärmbelästigungen zu rechnen. Trotz des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt dürfen technische Überprüfungsflüge, wie zum Beispiel Vermessungsflüge, auch während der Nacht stattfinden. Tagsüber würden diese Flüge zu einer großen Beeinträchtigung des regulären Flugverkehrs führen. Die Vermessung technischer Einrichtungen ist für die Sicherheit im Luftverkehr unverzichtbar. Daher bittet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Bevölkerung um Verständnis. ]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 23.05.2013 09:08 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Freibad Roßdorf: Heizung z. Zt. ausgestellt]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 22.05.2013 11:53 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Family-Pool-Party im Freibad entfällt witterungsbedingt]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 22.05.2013 11:51 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Neues aus der Gemeindebücherei]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 16.05.2013 07:00 http://www.rossdorf.de/index.php?id=881 rossdorf_aktuelles_881 <![CDATA[Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in FB Finanzen / kaufmännischer Bereich Gemeindewerke Roßdorf]]> Die Gemeinde Roßdorf sucht zum 01. Juli 2013 eine/n Sachbearbeiter/in als Mitarbeiter/in im Fachbereich Finanzen/kaufmännischer Bereich Gemeindewerke Roßdorf zunächst zeitlich befristet für die Dauer des Mutterschutzes bis 30.11.2013 sowie eine sich anschließende mindestens zweijährige Elternzeit bis voraussichtlich Dez. 2015. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig: - Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung - Prüfen der Buchungen in der Finanzbuchhaltung - Buchungsabstimmungen zwischen Gemeindewerke und Gemeinde - Anlagenbuchhaltung - Vorbereitung und Durchführung der Jahresabschlussarbeiten - Mitwirkung bei der Erstellung der Wirtschafts- und Haushaltspläne - Erstellung von Statistiken - die Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien Welche Voraussetzungen bringen Sie Idealerweise mit: - Qualifikation als Diplom-Verwaltungswirt(in), Verwaltungsbetriebswirt/in,  Betriebswirt/in, Bilanzbuchhalter/in oder Verwaltungsfachwirt(in) mit Berufserfahrung im öffentlichen Finanzwesen (Kommunale/r Finanzbuchhalter/in VFH oder Kommunale/r Controller/in VFH) - Fundierte Kenntnisse aus dem kaufmännischen Rechnungswesen und der kaufmännischen Buchführung (Doppik) - Fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in den Aufgabengebieten fort- und weiterzubilden - Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen und Kostenbewusstsein - Gründliche und vielseitige EDV-Kenntnisse in der Standardsoftware MS Office sowie Erfahrung in der Finanzsoftware, Idealerweise MPS NF - Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit, Überzeugungsfähigkeit und Zielstrebigkeit. Perspektiven: Leistungsorientierte Vergütung nach dem TVöD für eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle Tätigkeit. Bei entsprechender Bewährung und Eignung sind Aufstiegsmöglichkeiten gegeben. Die Gemeinde Roßdorf fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Wahrnehmung dieser Aufgaben ganztägig gewährleistet ist. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht und werden entsprechend den Vorgaben des SGB IX berücksichtigt. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 29. Mai 2013 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Roßdorf, Hauptamt- und Personalamt, Erbacher Straße 1, 64380 Roßdorf, gemeinde@rossdorf.de mit dem Kennwort: „Finanzen/kaufmännischer Bereich GWR“ Für weitere Auskünfte stehen Herr Emich (Tel.: 06154/808-106) und Herr Hottes (Tel.: 06154/808-104) zur Verfügung.]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 15.05.2013 07:53 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[AUSVERKAUFT! - KIKERIKI-Theater 15.08.2013 - SAALÄNDERUNG]]> KIKERIKI-THEATER Die Karten für die Veranstaltung sind ausverkauft! Die Ortskernfest-Benefizvorstellung am 15. August 2013, 19:30 Uhr wird in die REHBERGHALLE verlegt! Bereits erworbene Karten behalten selbstverständlich auch mit dem Aufdruck “Sonnensaal” ihre Gültigkeit! Bitte beachten Sie nur die Saaländerung.]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 07.05.2013 09:50 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Stellenausschreibung: Minijob Bereich Jugendförderung]]> 01. Juli 2013) 1 Honorarkraft m/w im Bereich Jugendförderung (nicht sozialversicherungspflichtig) Die Stelle ist in Teilzeit mit ca. 10 Wochenstunden zu vergeben. Aufgabenschwerpunkt ist die Mitarbeit im „Offenen Treff“ in den Jugendzentren Roßdorf und Gundernhausen. Verantwortliches und selbstständiges Arbeiten setzen wir voraus. Eine Ausbildung zur/zum Erzieher/in oder Sozialarbeiter/in ist wünschenswert, gerne auch Studenten der Sozialpädagogik. Berufserfahrung im Umgang mit Kindern und/oder Jugendlichen ist zwingend erforderlich. Die Vergütung erfolgt nach dem TVÖD. Wir gewähren die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Vorbildung vorrangig berücksichtigt. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Schul-, Prüfungs- und Arbeitszeugnisse) bis spätestens 20. Mai 2013 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Roßdorf Kennwort: „Honorarkraft Jugendförderung“ Erbacher Straße 1, 64380 Roßdorf]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 03.05.2013 10:24 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Achtung Trittbrettfahrer - Keine Werbeaktion der Gemeinde Roßdorf beauftragt!!!]]> Gemeinde Roßdorf hat keinen Anhänger in Auftrag gegeben Die Gemeindeverwaltung Roßdorf wurde darüber informiert, dass im Ortsgebiet zur Zeit ein Vertreter unterwegs ist, der vorgibt, Anzeigen für die Finanzierung eines Anhängers für die Gemeinde Roßdorf zu verkaufen. Aus diesem Anlass weist die Gemeindeverwaltung an dieser Stelle noch einmal daraufhin, dass sie keine Aktion dieser Art beauftragt hat. Projekte dieser Art, die von der Gemeinde Roßdorf in Auftrag gegeben werden, werden stets mit Vorlaufzeit in der Presse angekündigt. Außerdem können sich Vertreter der beauftragten Verlage oder Firmen immer durch ein Schreiben der Gemeinde Roßdorf mit Siegel und Originalunterschrift ausweisen. Leider treten Trittbrettfahrer in dieser Branche oftmals sehr bestimmend und einschüchternd auf. Lassen Sie sich nicht zu Zusagen oder Unterschriften drängen und fragen Sie im Zweifelsfall in der Gemeindeverwaltung, unter Telefon 0 61 54 / 808-102 nach, ob die Aktion tatsächlich von der Gemeinde Roßdorf beauftragt wurde.]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 29.04.2013 11:46 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Gartenwasserzähler - Die Gemeindewerke informieren]]> Alle Gartenzähler mit Eichjahr 2012 oder älter müssen getauscht werden. Sie werden nicht mehr zum Absetzen der Abwassergebühren anerkannt. Hinweis: Antragsformulare zum Anerkennen eines Nebenzählers für das Absetzen der Abwassergebühren gibt es im Untergeschoss des Rathauses oder können aus dem Internet auf der Homepage der „Gemeinde Roßdorf / Gemeinde / Gemeindewerke / Link zu / Antrag Gartenwasserzähler“ gezogen werden. Gemeindewerke Roßdorf Gunter Skroblin, technischer Leiter]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 23.04.2013 09:58 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Aktuelle Sitzungen der Gemeindevertretung/Ausschüsse]]> Zurück]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 22.04.2013 08:30 http://www.rossdorf.de/index.php?id=1130 rossdorf_aktuelles_1130 <![CDATA[Neue Infobroschüre der Gemeinde Roßdorf erhältlich]]> www.alles-deutschland.de auch online zugänglich zu machen. Die Onlineveröffentlichung wird dann auch unter die Homepage www.rossdorf.de verlinkt. Die Infobroschüre ist ab sofort im Servicebüro der Gemeinde Roßdorf zu erhalten.]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 12.04.2013 11:51 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Vorankündigung Sitzung der Gemeindevertretung am 26.04.2013]]> -Vorankündigung- Am Freitag, dem 26. April 2013, um 19:00 Uhr, findet im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Roßdorf, Odenwaldring 1 die 13. Sitzung der Gemeindevertretung mit folgender Tagesordnung statt: Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 19.12.2011 Im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2013 ist eine Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte und Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte vorgesehen. Diese Änderungen gelten nach Inkrafttreten des Nachtrages mit Rückwirkung zum Jahresanfang 2013. Die Realsteuerhebesatzung wird erlassen, damit das Steueramt der Gemeindeverwaltung nach der Gemeindevertretersitzung vom 26.04.13 geänderte Steuerbescheide verschicken kann und nicht auf die Genehmigung der Kommunalaufsicht für den 1. Nachtragshaushalt 2013 warten muss. Die Beschlussvorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am Montag, 22.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf, beraten. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 Die von Bürgermeisterin Sprößler in der letzten Sitzung am 15.03.2013 vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 muss nun in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden. Die Beschlussvorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am Montag, 22.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf, beraten. Neufassung der Gebührensatzung für die Anlieferung von Grünabfällen Auf Grund der Verlegung des Wertstoffhofes in die Industriestraße 28 ist es erforderlich, die seit dem Jahr 2002 gültige Satzung für die Anlieferung von Grünabfällen zu überarbeiten und neu zu fassen. Die nicht mehr zeitgemäßen Gebührensätze sollen angepasst werden. Die neuen Gebührensätze wurden im Vorfeld mit dem ZAW abgestimmt. Die Gebührensatzung ist Bestandteil des zwischen der Gemeinde Roßdorf und der Firma Rene Korb abgeschlossenen Pachtvertrages vom 15.01.2013 über die Fläche in Roßdorf, Industriestraße 28. Die Neufassung der Satzung wird nach deren Veröffentlichung am 1. Juni 2013 wirksam. Die Beschlussvorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am Montag, 22.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf und im Umwelt- und Bauausschuss am Dienstag, 23.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf, beraten. Bebauungsplan „Erlehe“ a)    Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b)    Anlass und Ziel der Planung c)    Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB d)    Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Die Gemeindevertretung nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Erlehe“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den beschriebenen Geltungsbereich den Bebauungsplan „Erlehe“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Süden der Gemarkung Roßdorf in der Flur 9. Er hat eine Größe von 89.638 m². Aus wirtschaftlichen Gründen kann der Fortbestand der ansässigen Gärtnerei nicht sichergestellt werden und eine zeitnahe Aufgabe des Standortes „Erlehe“ ist abzusehen. Große Flächen des Geländes sind schon heute ungenutzt und brachgefallen. Aus diesen Gründen plant die Gemeinde in diesem Bereich eine dem Landschaftsraum angemessene, verträgliche Wohnbebauung. Mit dem Bebauungsplan „Erlehe“ werden folgende Ziele verfolgt: -       Auf dem ehemaligen Gelände der Gärtnerei „Kayser und Seibert“ soll eine verträgliche Wohnbebauung mit parkartiger Grüngestaltung auf bisher gartenbaulich genutzten Flächen ermöglicht werden. Das vorhandene Wohnhaus Nr. 83 sowie die bestehende Villa und die ehemalige Packhalle, beide zu Beginn des letzten Jahrhunderts errichtet, sollen erhalten werden. Für die ehemalige Packhalle ist eine Umnutzung zu Wohnzwecken vorgesehen. -       Westlich der geplanten Wohnbebauung wird eine landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, die zur Wiesenfläche genutzt werden kann. -       Der Riedsbach soll innerhalb des Geltungsbereiches naturnah umgestaltet werden. Um den Auenbereich für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soll entlang des Riedsbaches eine Fuß- und Radwegeverbindung mit Anschluss an das bestehende Fußwegenetz entstehen. -       Die bestehenden Gärten zwischen Blütenweg und Riedsbach sollen erhalten und planungsrechtlich gesichert werden. -       Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll weiterhin insbesondere folgenden Zielsetzungen dienen: -       Durch die Ausweisung von Wohngebäuden soll der Bedarf an Einfamilienhäusern in Roßdorf gedeckt werden. Damit wird der Planungsleitlinie in § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB Rechnung getragen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Die Beschlussvorlage wird im Umwelt- und Bauausschuss am Dienstag, 23.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf, beraten. Aufstellen eines Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Hauptverkehrsstraßen der 2. Stufen gemäß § 47 a-f BlmSchG 1.         Öffentliche Bekanntmachung 2.         Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit Die Lärmminderungsplanung an Hauptverkehrsstraßen der 1. Stufe war mit dem Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr, vom 15.11.2010 abgeschlossen worden. Am 27.02.2013 hat im Regierungspräsidium Darmstadt die Informationsveranstaltung über die Lärmminderungsplanung in Hessen, Teilplan Hauptverkehrsstraßen der 2. Stufe, stattgefunden. An diese Auftaktveranstaltung schließt sich nun die Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit bei dem Aufstellen des Lärmaktionsplanes an. Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist die Schaffung eines gemeinsamen Konzeptes, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Grundlage für die Lärmminderungsplanung bildet die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie), die durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 24.06.2005(§§ 47 a-f BlmSchG) in nationales Recht umgesetzt worden ist. Zum Durchführen der Lärmminderungsplanung stehen zwei Instrumente zur Verfügung: -       Zum einen die Ermittlung der Lärmbelastung durch strategische Lärmkarten und darauf aufbauend -       die Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit einem Maßnahmenkatalog zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen. Die Lärmkartierung der 2. Stufe ist für die hessischen Ballungsräume sowie die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio Kraftfahrzeugen pro Jahr abgeschlossen. Eine DVD mit den Lärmkarten wurde der Gemeinde Roßdorf als betroffene Kommune bereits durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) übersandt. Darüber hinaus können die Lärmkarten mittels des Lärmviewers auf der Homepage des HLUG eingesehen werden. Aufbauend auf diesen strategischen Lärmkarten sind gemäß § 47 d BlmSchG für Orte in der Nähe dieser Straßen Lärmaktionspläne zu erstellen. Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und  Strategien, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelastungen entgegen wirken können. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der hessischen Verordnung über immissionsschutzrechtliche Zuständigkeiten ist das Regierungspräsidium für die Aufstellung der Lärmaktionspläne zuständig. Gemäß § 47d Abs. 3 BlmSchG soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden. Insbesondere ist eine rechtzeitige und effektive Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne zu ermöglichen. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt von Seiten des Regierungspräsidiums am 01.04.2013 im Staatsanzeiger und auf der Internetseite des RP Darmstadt. Die Gemeinde Roßdorf wird gebeten, die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Hessen aktiv durch ihre Mitwirkung zu unterstützen. Mit dieser ersten Abfrage, welche sich an alle von der Lärmkartierung des HLUG betroffenen Kommunen richtet, wird gebeten, alle Informationen zu Lärmschwerpunkten und Vorschläge zu lärmmindernden Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Kommune zur Verfügung zu stellen Die Beschlussvorlage wird im Umwelt- und Bauausschuss am Dienstag, 23.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf, beraten. Konzeptionsentwurf und Beschlussempfehlung der Kommission „Misch- und Gewerbegebiet Roßdorf-Ost“ Der Gemeindevertretung liegt folgende Beschlussvorlage vor:
  1. Gemäß dem Ergebnis der Kommission „Gewerbe- und Mischgebiet“ soll am östlichen Rand des Ortsteils Roßdorf ein Gewerbe- und Mischgebiet entstehen
  2. Im Mischgebiet sollen Wohnfläche, u.a. eine Fläche für barrierefreies Wohnen sowie Flächen für Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten erschlossen werden
  3. Das Gewerbegebiet soll Fläche für Gewerbebetriebe und Dienstleistungen vorhalten
  4. Der Flächenbesitz soll durch Umlegung (Wohnen) und Ankauf (Gewerbe) hergestellt werden
  5. Alternative A
Als Maßnahmenträger wird die Firma Kolb + Partner, Schlossgasse 14 in Dieburg benannt. Sie tätigt den Ankauf und die Realisierung auf eigene Rechnung Alternative B Für die Umsetzung wird über eine Ausschreibung ein Unternehmen gesucht, das auf eigene Rechnung den Ankauf tätigt und die Realisierung durchführt
  1. Der Maßnahmenträger wird verpflichtet, bis Ende des Jahres ein städtebauliches Gesamtkonzept zu erstellen
  2. Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde Roßdorf. Die Gemeinde Roßdorf macht Vorgaben zur abschnittsweisen Umsetzung
  3. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, mit dem Maßnahmenträger einen Vertrag über die Modalitäten abzuschließen
Die Beschlussvorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am Montag, 22.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf und im Umwelt- und Bauausschuss am Dienstag, 23.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf, beraten. Anträge der CDU-Fraktion Die CDU-Fraktion stellt folgende Anträge: a)  Prüfung der Möglichkeit zum Beitritt der Gemeindebücherei zum „Onleiheverband Hessen“ (onleiheverbundhessen.de) Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Gemeindebücherei Roßdorf Mitglied im Onleiheverbund Hessen (www.onleihevebundhessen.de) werden kann. Die Ergebnisse zu folgenden Fragestellungen sind hierbei der Gemeindevertretung vorzulegen: 1.   Welche technischen/administrativen Voraussetzungen müssen in der Gemeindebücherei geschaffen werden, damit Nutzer der Gemeindebücherei Medien im Onleiheverbund Hessen entleihen können? Welche Zusatzkosten entstehen durch diese Maßnahmen? 2.   Welche jährlichen Kosten entstehen für die Gemeindebücherei, wenn die Gemeindebücherei Mitglied im Onleiheverbund Hessen wird? 3.   Welche Kosten entstehen für den Ausleiher für die Ausstellung eines Mitgliedausweises für die Gemeindebücherei? Die Medienausleihe in www.onleihevebundhessen.de ist für Nutzer kostenfrei. Sollten über die unter Nr. 1 bis 3 gelisteten Aspekte weitere Voraussetzungen erforderlich sein oder weitere Kosten entstehen, so bitten wir diese zusätzlich zu erfassen. b)      Entwurf einer „Satzung über die Erhebung wieder-        kehrender Straßenbeiträge“ für die Gemeinde Roßdorf        Der Gemeindevorstand wird mit folgenden Aufgaben beauftragt: 1.   Entwurf einer „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ für die Ortsteile Roßdorf und Gundernhausen gemäß den neuen Möglichkeiten des Gesetzes über die kommunalen Abgaben (KAG). 2.   Entwicklung von symptomatischen Beispielrechnungen für Ein- Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie Landwirtschaft und Gewerbebetriebe. Dabei werden auch die Übergangsregelungen für kürzlich aufgewendete Beiträge zur Erstellung oder Erneuerung von Straßen dargelegt. 3.   Erläuterung der Übergangsregelung für Anlieger, die in jüngerer Vergangenheit grundhafte Erneuerungen ihrer Straße über Anliegerbeiträge mitfinanziert haben. 4.   Prüfung der rechtlichen Möglichkeit zur Umlage der wiederkehrenden Beiträge auf die Nebenkosten für gemietete Wohnungen. Alle Ergebnisse werden der Gemeindevertretung vorgelegt sowie ausführlich erläutert und erörtert. Die Ergebnisse werden danach der Bürgerschaft von Roßdorf über Medien bekannt gemacht und in Bürgerversammlungen und in Versammlungen der politischen Parteien erörtert. Nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Antrag des Gemeindevorstandes oder aus der Mitte der Gemeindevertretung über eine Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge für die Gemeinde Roßdorf in der Gemeindevertretung abgestimmt. Zeitliches Ziel ist ein mögliches Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2014 oder zum Jahr 2015. c)     Änderung der „Friedhofsatzung der Gemeinde Roßdorf“ Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine Änderung zur „Friedhofsatzung der Gemeinde Roßdorf“ vorzulegen, die es gestattet, dass Bestattungen aus religiösen Gründen ohne Sarg auf den Friedhöfen in Roßdorf und Gundernhausen ermöglicht werden. Die Anträge werden im Haupt- und Finanzausschuss am Montag, 22.04.2013, um 19:00 Uhr im K1, Bürgerzentrum Roßdorf, beraten. Antrag der SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag: a)    Innerörtliche Entwicklung/innerörtliche Verdichtung
Der Gemeindevorstand wird beauftragt eine Potentialanalyse für die innerörtliche Entwicklung/innerörtliche Verdichtung in beiden Ortsteilen zu erstellen und im zweiten Schritt Konzepte für deren Nutzung und Weiterentwicklung vorzulegen. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag: a)   Resolution zur europäischen Wasserversorgung
Die Roßdörfer Gemeindevertretung beschließt: 1.   Die Gemeindevertretung stimmt darin überein, dass Wasser "keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss". Die Gemeindevertretung beobachtet mit Sorge, dass es bisher im europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie herauszunehmen. Eine deutliche Klarstellung, dass die Wasserversorgung auch weiterhin problemlos von Stadtwerken übernommen werden kann, bleibt erforderlich. 2.   Die Gemeindevertretung teilt das generelle wettbewerbspolitische Ziel der EU, dass Kommunen Konzessionen nach einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien, transparenten und einheitlichen Verfahren vergeben müssen, wenn sie sich dafür entscheiden, einen externen Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Zwang zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung wird abgelehnt. 3.   Die Gemeindevertretung stellt fest, dass der Ausnahmetatbestand der "echten Zusammenarbeit", unter den die interkommunale Zusammenarbeit in der Richtlinie fällt und damit nicht ausschreibungspflichtig sein soll, nicht ausreichend definiert ist. Somit könnte die interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen zu Unrecht in Frage gestellt werden. Die Gemeindevertretung sieht an dieser Stelle erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit. 4.   Die Gemeindevertretung begrüßt deshalb, dass der Bundesrat die Beratungen zum Richtlinienvorschlag wieder aufgenommen hat, um seine Position zugunsten der Kommunen zu bekräftigen, und appelliert an die deutschen Beteiligten im weiteren Verfahren -Europaabgeordnete wie Bundesregierung -, sich im oben beschriebenen Sinne für eine preiswerte und hochwertige Trinkwasserversorgung stark zu machen. 5.   Die Gemeindevertretung stellt fest, dass mit dem jetzt durch den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes beschlossenen Kompromissvorschlag zumindest die Entscheidungshoheit, ob eine Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die Kommune selbst oder durch Dritte erledigt werden soll, auch weiterhin der öffentlichen Hand überlassen bleibt. Dabei müssen die Kommunen ihrem Auftrag umfassend gerecht werden. Dazu gehört auch, Bürgerinnen und Bürgern durch eine transparente Kostenrechnung nachzuweisen, dass die von ihnen erhobenen Wassergebühren angemessen sind. Die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, bleibt auf diese Weise gewahrt. Anfragen der CDU-Fraktion a)    Erneuerungsbedarf der Straßen in Trägerschaft der Gemeinde b)    Möglichkeit von Bestattungen in Doppelgräbern als Tiefgrab mit einer Bestattung übereinander]]>
Gemeindeverwaltung Roßdorf 12.04.2013 11:42 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0
<![CDATA[Vorberichterstattung Sitzung der Gemeindevertretung 15.03.2013]]> -Vorankündigung- Aus der Gemeindevertretung Roßdorf wird berichtet: Am Freitag, dem 15. März 2013, um 19:00 Uhr, findet im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Gundernhausen, Bruchwiesenstraße 55 die 12. Sitzung der Gemeindevertretung mit folgender Tagesordnung statt: Vorlage der 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 Bürgermeisterin Christel Sprößler wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 vorlegen. Der 1. Nachtragshaushalt enthält alle derzeit bekannten wesentlichen Veränderungen für das Haushaltsjahr 2013. Hauptgründe für die Notwendigkeit dieses Nachtrages sind die Erhöhung des Kassenkreditrahmens, die Einplanung des Baus einer Kindertagesstätte und die Korrektur bei den Steuereinnahmen. Teilweise wurden auch Ansätze aus Gründen der Haushaltsklarheit  und –wahrheit korrigiert oder weil es eine gesetzliche Anforderung hierzu gibt. Erweiterung des Gewerbegebietes „Roßdorf-West II“ einschließlich einer zweiten Anbindung des Gewerbegebietes an die L 3104; hier: Festlegung des Verkaufspreises für das Jahr 2013 Die HLG hat nach dem derzeitigen Verkaufsstand den Mindestverkaufspreis neu kalkuliert und der Gemeinde Roßdorf eine neue Kalkulation zur Festlegung des Verkaufspreises für das Jahr 2013 vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Kalkulation empfiehlt die HLG für das Jahr 2013, den Verkaufspreis von 140,00 €/m² beizubehalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind rund 75 % der im Eigentum der HLG stehenden Gewerbeflächen in der Erweiterung des Gewerbegebietes „Roßdorf-West II“ verkauft. Auch die gemeindeeigenen Gewerbeflächen sollen weiterhin zum Preis von 140,00 €/m² verkauft werden. Der vom Gutachterausschuss beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim ermittelte Bodenrichtwert für Gewerbegrundstücke zum Stichtag 01.01.2012 beträgt 140,00 €/m². Zum Stichtag 01.01.2013 liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Bodenrichtwert vor. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gundernhausen Nord-West II+III" a)      Beschlussfassung zur Prüfung der während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.11.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebau­ungsplanes „Gundernhausen Nord-West II und III“ gefasst und beschlossen, das Bauleitplanverfahren als vereinfachtes Verfahren durchzuführen. In der selben Sitzung der Gemeindevertretung wurde dem Entwurf zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchzuführen. Der Bebauungsplan-Entwurf (Fassung Oktober 2012) wurde in der Zeit vom 07.12.2012 bis einschließlich 18.01.2013 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu hat die Planungsgruppe Darmstadt im Auftrag der Gemeinde die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf nach eingeleitet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgern keine Stellungnahmen vorgebracht. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorlagen liegen der Gemeindevertretung vor. Die Gemeindevertretung wird gebeten, die vorgebrachten Stellungnahmen zu prüfen und hierüber zu entscheiden. b)     Beschluss der Bebauungsplanänderung (Satzungsbeschluss) Einigen der im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf vorgebrachten Anregungen konnte entsprochen werden. Dadurch ergibt sich gegenüber der Entwurfsfassung (Oktober 2012) eine redaktionelle Änderung in den textlichen Festsetzungen und Änderungen in der Begründung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roßdorf wird gebeten, den Änderungen zuzustimmen und die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gundernhausen Nord-West II und III“ einschließlich Begründung als Satzung zu beschließen. Vorentwurf 2. Änderung Bebauungsplan "Behindertenzentrum Im Schieme" Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Im Jahr 1989 wurde der Bebauungsplan "Behindertenzentrum Im Schieme" in Kraft ge­setzt. In dem Bebauungsplan war eine Erweiterung des Behindertenzentrums in Form einer Vorhaltefläche für eine spätere bauliche Erweiterung vorgesehen. Diese Vorhalte­fläche wurde mit in Kraft treten der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Behinderten­zentrum Im Schieme" im Jahr 2009 in ein Baufenster umgewandelt, um die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in modularer Bauweise zu ermöglichen. In Anbetracht der hohen Auslastung des Behindertenzentrums und der zurzeit geringen Kapazitäten für bauliche Erweiterungen und Flächen für Stellplätze ist eine dauerhafte Standortsicherung des Behindertenzentrums Roßdorf nur dann möglich, wenn weitere Flächen zur baulichen Erweiterung langfristig bereitgestellt werden. Anlass und Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Behindertenzentrum Im Schieme" ist die Bereitstellung kurz- bis langfristig benötigter Erweiterungsflächen für den Ausbau vorhandener Kapazitäten der Tagesstätte, des Wohnheimes sowie des betreuten Wohnens. Die bestehenden im Bereich der Pflege- und Therapieangebote sollen erweitert werden. Darüber hinaus ist eventuell die Einrichtung eines Kinderhortes für behinderte und nichtbehinderte Kleinstkinder und Aufnahme von Personen mit Schädel- / Hirnver­letzungen vorgesehen. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass eine kontinuierliche und nachhaltige Weiterentwicklung des Behinderten­zentrums gesichert ist. Der Beschluss der Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird ebenso durchgeführt wie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Neubau Kinderkrippe im Neubaugebiet „An der Weißmühle“ im OT Gundernhausen Im Ortsteil Gundernhausen, An der Weißmühle, soll eine dreigruppige Tageseinrichtung für U3 Kinder errichtet werden. Beim Landkreis Darmstadt-Dieburg soll ein Antrag auf Landesförderung eingereicht werden. Das Gebäude soll in Modulbauweise erstellt werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen wirtschaftlichen Vergleich zwischen einer kommunalen und einer anderweitigen Trägerschaft anzustellen und der Gemeindevertretung das Ergebnis zeitnah mitzuteilen. Aufgrund des Rechtsanspruchs, der Entwicklung in den vergangenen Jahren in unserer Gemeinde und den erkennbaren gesellschaftlichen Veränderungen, ist mit einer steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen zu rechnen. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Roßdorf bereits 46 Plätze geschaffen. Zusammen mit durchschnittlich 5 Kippenkindern in der privaten Einrichtung „Pusteblume“ und 11 Plätzen bei Tagesmüttern, erreicht die Gemeinde Roßdorf damit eine Abdeckung von rund 35% der Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren. Diese Quote wurde von der Bundesregierung stets als Zielwert genannt. In der Gemeinde Roßdorf ist dieses Angebot jedoch nicht ausreichend. Die in den Einrichtungen geführten Wartelisten ergeben zusammen ca. 80 platzsuchende Kinder. Es muss von einer stark steigenden Nachfrage ausgegangen werden, denn ab dem 01.08.2013 haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Mit dem Rechtsanspruch der Kinder ist ein Schadensersatzanspruch der Eltern für eine alternative Betreuung verbunden. Daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ein Bedarf von 50% ist realistisch und deckt sich mit den Erfahrungen vergleichbarer Kommunen. Um dies zu erreichen, werden zusätzliche 30 Krippenplätze benötigt. Dies entspricht drei Gruppen mit jeweils zehn Kindern. Der Gemeindevorstand hat alle zur Verfügung stehenden Alternativen eingehend geprüft. Die Bestandskindergärten sind voll belegt, dort ist die Aufnahme von drei weiteren Gruppen nicht möglich. Aufgrund der baulichen Situation besteht auch nicht die Möglichkeit, an einen Bestandskindergarten die benötigte Anzahl an Plätzen anzubauen – zumindest nicht zu einem vertretbaren finanziellen Aufwand. Weitere Immobilien wurden zum Teil unter Einbeziehung der Fachaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg untersucht. Keine erwies sich als geeignet für die Umnutzung zu einer Kinderkrippe. Daher ist der Gemeindevorstand zu dem Schluss gekommen, dass es die günstigste und schnellste Möglichkeit ist, die Plätze in einer neuen, zusätzlichen Einrichtung zu schaffen. Für einen Neubau bietet sich das Gelände im Neubaugebiet Gundernhausen „An der Weißmühle“ an. Das Gelände ist im Eigentum der Gemeinde Roßdorf. Im Bebauungsplan ist dort ein Kindergarten vorgesehen. Das Gelände ist gut erreichbar, auf ebener Fläche. Es liegt am westlichen Rand des Ortsteils und ist auch von Roßdörfer Bürgerinnen und Bürgern gut zu erreichen. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein Kinderspielplatz. Die Einrichtung wird in Modulbauweise gebaut. Für diese Bauweise spricht, dass „alles aus einer Hand“ gemacht wird, daher gibt es keine Schnittstellenproblematik, sondern synchrone Abläufe und einen Ansprechpartner für alle Belange der Baumaßnahme. Das Gebäude ist schnell bezugsfertig, da die Bauzeit im Vergleich zur konventionellen Bauweise bis zu 70% reduziert werden kann. Es sind aufgrund von weitgehend wartungsfreien Konstruktionen und Materialien geringe Betriebskosten und durch optimierte, wärmebrückenfreie Dämmung  geringe Energiekosten zu erwarten. Es werden ausschließlich gütegeprüfte, unbedenkliche Materialien eingesetzt, durch die typengeprüfte Statik erfolgen Einsparungen beim Aufwand für die Hochbaustatik. Wenn das Gebäude nicht mehr als Kindertagesstätte benötigt wird, könnte es für andere Zwecke umgenutzt oder rückgebaut werden. Durch die industrielle Herstellmethode entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil von ca. 20%. Die Kosten für den Bau belaufen sich auf 1,58 Mio. EUR inklusive Außenanlage, Baunebenkosten und Inventar. Zur Mitfinanzierung der Baukosten wird eine Investitionszuweisung des Landes über den Landkreis Darmstadt-Dieburg beantragt. Nach den Richtlinien können bei einem Neubau 14.500,- EUR pro Platz für neu geschaffene Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (insgesamt 435.000,-EUR), sowie 500,- EUR pro Betreuungsplatz (15.000,-EUR) für die Ausstattung beantragt werden. Die Restsumme wird über Kredite finanziert. Die laufenden Kosten (inkl. Personalaufwand) belaufen sich auf jährlich ca. 350.000,- EUR, die den Erfolgsplan zusätzlich belasten, allerdings erstmals in 2014. Die Kommunalaufsicht würde dem Vorhaben zustimmen, da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt. Es soll untersucht werden, ob es wirtschaftlicher ist, die neue Einrichtung durch die Gemeinde Roßdorf in kommunaler Trägerschaft, oder von einem freien Träger zu betreiben. Freie Träger erhalten in der Regel höhere Betriebskostenzuschüsse. Für die Eltern und die Kinder stellt ein anderer Träger eine Bereicherung in der Trägerlandschaft dar. Die Betreuungsgebühren für die Kinderkrippen der Gemeinde Roßdorf sollen zum 01.01.2014 angepasst werden. Die Gemeinde Roßdorf bietet landkreisweit die günstigsten Krippenplätze an, was zu einer erhöhten Nachfrage führt. Die Nutzer sollten angemessen an den steigenden Betriebskosten, welche auch durch das zusätzliche Betreuungsangebot verursacht werden, beteiligt werden. Diese Anpassung ist auch notwendig, um für die Kommunalaufsicht die ernsthaften Konsolidierungsbemühungen  der Gemeinde Roßdorf zu dokumentieren. Änderung der Gebührensatzung für das Freibad und die Eisbahn der Gemeinde Roßdorf Für die Eisbahnsaison 2012/2013 wurde der Stundensatz für Gruppen, Vereine, Firmen etc. durch Beschluss des Gemeindevorstandes auf 100,-- €/Std. festgesetzt. In diesem Betrag ist die gesetzliche MwSt. enthalten. Diese Regelung wird nun auch in § 4 „Benutzungsgebühren für die Eisbahn“ als neue Ziffer 4 in der Gebührensatzung für das Freibad und die Eisbahn der Gemeinde Roßdorf festgeschrieben. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Immobiliarvollstreckung In Zeiten knapper werdender Ressourcen gewinnt ein gezieltes Forderungsmanagement immer mehr an Bedeutung. Eine Forderung einer Kommune beinhaltet das Recht, von einem anderen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Schuldverhältnisses eine (finanzielle) Leistung zu fordern. Ein professionelles Forderungsmanagement ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Sicherung der Liquidität und der Finanzergebnisplanung. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen ist Forderungsmanagement auch ein Instrument der Haushaltssicherung. Die knappen Finanzen vieler Kommunen, die demographische Entwicklung, aber auch die zunehmende räumliche Verflechtung machen es notwendig, der interkommunalen Zusammenarbeit einen deutlich höheren Stellenwert beizumessen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist geplant, die Immobiliarvollstreckung von der Stadt Mörfelden-Walldorf für die an diesem Projekt teilnehmenden Städte und Gemeinden der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Odenwaldkreis, bearbeiten zu lassen. Für das Projekt werden vom Land Hessen auf Antrag Fördermittel in Höhe bis zu 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Antrag soll beim Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit in Wiesbaden gestellt werden. Das Projekt soll am 1. April 2013 beginnen. Die Detail sollen in einem Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Mörfelden-Walldorf und den an dem Projekt teilnehmenden Kommunen geregelt werden. Breitbandversorgung a)      Bildung eines Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ Nachdem im Gemeindeparlament Münster erneut keine Entscheidung über die Bildung eines Zweckverbandes „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ getroffen wurde, stehen die "Gründungskommunen" fest. Daher ist es notwenig, dass alle Kommunalparlamente, die sich bereits Ende 2012 für die Bildung eines Zweckverbandes ausgesprochen haben, jetzt erneut einen positiven Beschluss mit den geänderten Mitgliedern und den neu berechneten Anteilen beschließen. b)     Wahl zweier Vertreter/Vertreterinnen und zweier Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "NGA-Netz Darmstadt-Dieburg" Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „NGA-Netz“ hat die Gemeindevertretung 2 Vertreter und zwei Stellvertreter zu wählen. Anfragen der CDU-Fraktion Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Anfragen: a)      Haushaltslage der Gemeinde b)      Einnahmen aus Steuern sowie den Finanzzuweisungen des Landes Hessen nach dem FAG im Jahr 2012 c)      Verkehrsgutachten Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der Fragen zu Auswirkungen des geplanten Kinderförderungsgesetz (KiföG) des Landes Hessen  für die Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Roßdorf ]]>
Gemeindeverwaltung Roßdorf 08.03.2013 11:34 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0
<![CDATA[Honorarkräfte für Roßdorfer Ferienspiele gesucht]]> vom 08. - 19. Juli 2013 (ohne Wochenende) Arbeitsbedingungen:
  • Betreuung einer Gruppe von max.15 Kindern im Alter von 6 - 8, 9 - 11 oder 12 - 14 Jahren werktags von
    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zusammen mit einer weiteren Betreuungsperson
  • Teilnahme an täglichen Besprechungen
  • Programmgestaltung nach dem Motto: „Zeitreise in Roßhausen“
  • Teilnahme an mind. 2 Vorbereitungstreffen: 15. Juni 2013 von
    09:00 - 17:00 Uhr und am 06. Juli von 09:00 - 13:00 Uhr im JUZ Roßdorf
Wir erwarten:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • pädagogische Grundkenntnisse und Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit Kindern / Jugendlichen in Gruppen
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Teamgeist
Wir bieten:
  • 400 Euro inkl. Vor- und Nachbereitung
  • Anerkennung als Blockpraktikum möglich
  • fachliche Begleitung im Vorfeld und während der Ferienspiele
Ansprechpartnerin bei Interesse: Ellen Ploner, Jugendförderung Roßdorf, Erbacher Str.1, 64380 Roßdorf, e-mail an: eploner@rossdorf.de, Tel. 0 61 54 / 69 56 76 (vormittags) ]]>
Gemeindeverwaltung Roßdorf 22.02.2013 07:33 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0
<![CDATA[Busfahrpläne Roßdorf - Darmstadt]]> Zurück]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 04.12.2012 06:41 http://www.rossdorf.de/index.php?id=552 rossdorf_aktuelles_552 <![CDATA[Das Finanzamt Darmstadt informiert: Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen!]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 16.11.2012 08:51 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Pflanzpaten gesucht!]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 24.10.2012 11:44 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[3. Änderung B-Plan Gewerbegebiet West II]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 18.07.2012 07:29 http://www.rossdorf.de/index.php?id=938 rossdorf_aktuelles_938 <![CDATA[IHK aktualisiert Gemeindesteckbriefe ]]> Aufstellung im Internet zeigt aktuelle Strukturdaten aller südhessischen Kommunen Wie viele Auszubildende gibt es in Ginsheim-Gustavsburg? Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz in Roßdorf und wie viele Arbeitnehmer pendeln täglich aus Heppenheim zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Neckar-Gebiet? Diese und viele weitere Fragen beantworten die aktualisierten Gemeindesteckbriefe im Internetauftritt der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt. „Zu allen 75 Kommunen und den vier Landkreisen der Region Darmstadt Rhein Main Neckar haben wir je einen Steckbrief erstellt. Er fasst die wichtigsten Daten und Fakten übersichtlich zusammen“, sagt Susanne Jung, Leiterin des Geschäftsbereichs Standortpolitik. Die Stadt Raunheim beispielsweise ist nach wie vor „Gewinner“ bei der Bevölkerungsentwicklung: Seit der Jahrtausendwende wuchs die Zahl der Einwohner um 13,7 Prozent. Die Kommunen im Odenwaldkreis hingegen haben in den letzten 10 Jahren im Schnitt weitere rund 2,6 Prozent ihrer Bevölkerung eingebüßt, in Hesseneck hat sich der Rückgang gegenüber 2000 sogar auf 15,7 Prozent verschärft. Allein Erbach (plus 1,4 Prozent) und Bad König (plus 1,3 Prozent) können mit einer Positivbilanz aufwarten. Bei den Arbeitsplätzen konnten insbesondere Absteinach und Zwingenberg mit einem Zuwachs seit 2000 von über 46 Prozent beziehungsweise von knapp 40 Prozent punkten. Die größte Steuereinnahmenkraft weist der Flughafennachbar Kelsterbach mit 1.767 Euro je Einwohner auf. Seeheim-Jugenheim hat mit einem Index von 122,3 die höchste Kaufkraft im Bezirk der IHK Darmstadt und belegt damit auch im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz. Den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz von 300 Prozent haben Wald-Michelbach und Mörlenbach, Spitzenreiter ist das Oberzentrum Darmstadt mit 425 Prozent, gefolgt von Bischofsheim mit 400 Prozent und Rüsselsheim mit 390 Prozent. Hintergrund Die aktualisierten Gemeindesteckbriefe geben Auskunft über wichtige kommunale Strukturdaten, wie etwa Bevölkerung, Zahl der Unternehmen oder kommunale Steuern und Gebühren. Darüber hinaus erfasst die IHK Darmstadt Daten zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung, Einzelhandel, Tourismus, Zahl der Unternehmen und Pendlern in der Region. Die Steckbriefe sind nach den vier Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Odenwaldkreis und der Stadt Darmstadt geordnet und ermöglichen so einen schnellen regionalen Überblick. Die Gemeindesteckbriefe sind ab sofort abrufbar unter www.darmstadt.ihk.de.
Den Steckbrief für die Gemeinde Roßdorf finden Sie hier.
Information:
Susanne Jung, Geschäftsbereich Standortpolitik, Telefon: 06151 871-282, E-Mail: jung@darmstadt.ihk.de ]]>
Gemeindeverwaltung Roßdorf 11.07.2012 16:12 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0
<![CDATA[Auskunfts- und Übermittlungssperren nach dem Hessischen Meldegesetz]]> 1.       öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (gemäß § 32 Abs. 2 HMG) Das Meldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Daten von Nichtmitgliedern, die mit einem Kirchenmitglied in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Kirchenmitglied selbst - kann jedoch die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Die Sperre gilt nicht, soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrecht der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden. 2.       Alters- und Ehejubiläum (gemäß § 35 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 HMG) Wenn Sie ein Alters- oder Ehejubiläum haben, darf die Meldebehörde an Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften sowie von Presse, Rundfunk und anderer Medien eine auf folgende Daten beschränkte Auskunft erteilen: Vor- und Familienname, akademische Grade, Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums. Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der Goldenen Hochzeit. Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. 3.       Parteien und Wählergruppen (gemäß § 35 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 und 2 HMG) Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen, Abstimmungen und Bürger- und Volksbegehren dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Rahmen von sogenannten Gruppenauskünften Meldedaten übermittelt werden. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen. 4.       Adressbuchverlage (gemäß § 35 Abs.5 i.V.m. Abs. 4 HMG) Das Meldegesetz eröffnet die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte auch mittels eines automatisierten Abrufs über das Internet einzuholen. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen. 5.       Internetauskünfte (gemäß § 34a Abs. 2 HMG) Das Meldegesetz eröffnet die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte (zu Name, Vorname und Anschriften) im automatisierten Abruf über das Internet einzuholen. Dies erfolgt über das Internetportal (ZEMA) unseres Rechenzentrums der  ekom21 GmbH. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn Sie dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen. 6.       Direktwerbung (gemäß § 6 MRRG Recht auf informationelle Selbstbestimmung) Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten für Zwecke der Direktwerbung zu widersprechen. Soweit aus der Adressanfrage für die Meldebehörde ersichtlich ist, dass diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verwendet werden soll, ist die Auskunftserteilung nur dann zulässig, wenn Sie nicht widersprochen haben (§ 6 MRRG, siehe BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 – Az. 6 C 05/05). 7.       Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung (gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz) Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Familienname, Vorname und Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Abs. 7 des Melderechtrahmengesetztes (MRRG) widersprochen haben. Auf Antrag kann auch eine Auskunftssperre (gemäß § 34 Abs. 5 HMG) eingetragen werden, wenn durch die Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen des Betroffenen entsteht. Die Sperre verhindert jedoch nur Datenübermittlungen an private Dritte. Behörden erhalten die erforderlichen Melderegisterauskünfte weiterhin. Der Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Sperre kann nur befristet beantragt werden und endet nach Ablauf von 2 Jahren (bis zum 31.12. des auf die Eintragung folgenden zweiten Kalenderjahres). Eine Verlängerung auf Antrag ist möglich. Beim Umzug in eine andere Kommune/Stadt, muss die Sperre neu beantragt werden. Roßdorf, 04.01.2012 Für den Gemeindevorstand Christel Sprößler Bürgermeisterin]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 04.01.2012 14:58 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Flurneuordnung]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 15.11.2011 15:52 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Kultur + Landschaft (früher SILEK)]]> Zurück]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 08.03.2011 09:01 http://www.rossdorf.de/index.php?id=857 rossdorf_aktuelles_857 <![CDATA[Nicht träumen - Bauen!]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 10.08.2010 10:59 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0 <![CDATA[Bebauungsplan Gundernhausen Nord-West I, II und III]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 16.04.2010 09:08 http://www.rossdorf.de/index.php?id=938 rossdorf_aktuelles_938 <![CDATA[Veranstaltungen Seniorenbüro]]> Zurück]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 24.06.2009 15:17 http://www.rossdorf.de/index.php?id=142 rossdorf_aktuelles_142 <![CDATA[Veranstaltungen Frauenbüro]]> zurück]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 24.06.2009 15:13 http://www.rossdorf.de/index.php?id=1065 rossdorf_aktuelles_1065 <![CDATA[Roßdörfer Anzeiger]]> Wollten Sie schon immer wissen, was es Neues gibt in der Gemeinde Roßdorf?
Wollten Sie schon immer auf dem neusten Stand sein?
Wollten Sie schon immer alle brandaktuellen Informationen aus dem Roßdörfer Rathaus haben?
Wollten Sie schon immer das aktuelle Vereinsleben verfolgen?
Wollten Sie mit einer Kleinanzeige zu günstigen Preisen eine große Leserschaft in der Gemeinde Roßdorf erreichen?
 
Dann sollten Sie sich den Roßdörfer Anzeiger, das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Roßdorf abonnieren.
 
Sie können den Roßdörfer Anzeiger erst mal zur Probe für vier Wochen bestellen
oder als Abonnement für 19,80 € im Jahr.
Der Roßdörfer Anzeiger erscheint jeden Donnerstag und wird von dem Verlag Schlecht in Mühlacker erstellt.
]]>
Gemeindeverwaltung Roßdorf 24.06.2009 15:00 http://www.rossdorf.de/index.php?id=0 rossdorf_aktuelles_0
<![CDATA[Ausbildung in Roßdorf]]> Zurück]]> Gemeindeverwaltung Roßdorf 24.06.2009 10:59 http://www.rossdorf.de/index.php?id=582 rossdorf_aktuelles_582 <![CDATA[Verkauf von Gewerbegrundstücken Roßdorf West II]]> ethierolf(at)rossdorf.de) oder Herrn Jäger, HLG, Tel. 06105/4099 20 (jaeger(at)walldorf.hlg.org) oder auf der Seite www.standorte-in-hessen.de


Gegenwärtig steht nur noch eine kleinere Fläche mit 706 m² zum Verkauf. Der Quadratmeterpreis beträgt 140,00 €/m².
zurück]]>
Gemeindeverwaltung Roßdorf 24.06.2009 10:55 http://www.rossdorf.de/index.php?id=131 rossdorf_aktuelles_131